Nach Überzeugung der AfD-Landtagsfraktion verstoßen die im § 11a der „Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ vom 1. Oktober 2021 getroffenen Regelungen, die die Teilnahme am öffentlichen Leben in immer größeren Teilen von einer bestimmten Impfung, bestimmten Nachweisen über eine Genesung beziehungsweise in der Regel kostenpflichtige Tests auf Bestandteile einer RNS abhängig machen (2G-/3G-Modelle), gegen grundlegende Freiheitsrechte der Bürger wie den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung des Freistaates Thüringen.

Alle diese Modelle setzen eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ voraus, die längst nicht mehr – so diese überhaupt je existiert hat – besteht. 2G-Regelungen schließen Ungeimpfte vom öffentlichen Leben praktisch vollständig aus, bei 3G erschwert das Testerfordernis die Teilnahme erheblich. 2G- wie 3G-Regelungen sind auch generell verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig. Der Vorteil von 2G zu 3G ist für die Pandemieeindämmung gering. Der Ausschluss vom öffentlichen Leben trifft die Betroffenen dagegen äußerst schwer.

Zum Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:

„Meine Fraktion ist weiterhin der Überzeugung, dass das Auftreten des SARS-CoV-2-Virus derart weitgehende Grundrechtseinschränkungen, wie sie seit März 2020 durch immer neue Corona-Schutzverordnungen in Thüringen in Geltung gesetzt werden, nicht rechtfertigt. Diese sogenannten Optionsmodelle – sei es 2G oder 3G – zielen unmissverständlich darauf ab, die Menschen zu einer Covid-19-Impfung mit unzureichend erprobten Impfstoffen zu nötigen, indem nämlich ungeimpfte sowie gesunde Personen mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und rechtlichen Diskriminierungen, etwa der Streichung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall, belegt werden. Damit wird die Eigenverantwortung der mündigen Bürger zugunsten einer augenscheinlich auf Dauer angelegten obrigkeitlichen Bevormundung untergraben, Grundrechte zum veräußerlichen Gut gemacht und die Spaltung unserer Gesellschaft vorangetrieben.“