Zu den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsgemäßheit der sogenannten „Bundesnotbremse“ äußert sich Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, wie folgt:
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage sind enttäuschend. Das Gericht wird seiner Kontrollfunktion nicht gerecht, wenn es beispielsweise dem Robert Koch-Institut trotz Nähe und Abhängigkeit von der Bundesregierung eine Schlüsselrolle bei der weitreichenden Beurteilung der Gefahrenlage und der Wirksamkeit möglicher Gegenmaßnahmen zubilligt. Ein offenkundig politisiertes Bundesverfassungsgericht hat sich heute wieder ein Stück mehr selbst delegitimiert und dem um sich greifenden Vertrauensverlust der Bürger in die staatlichen Institutionen weiter Vorschub geleistet.
Die vom Gericht zur Rechtfertigung der Maßnahmen besonders betonte zeitlich und örtlich beschränkte Geltung sowie des damaligen Kenntnisstands lassen zumindest eine Resthoffnung, dass eine bundesweite Impfpflicht ebenso wenig durchgewinkt würde wie den derzeitigen unlogischen und auch wissenschaftlichen Verhältnissen widersprechenden Maßnahmen.“