Die 2G-Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern geurteilt und hat damit die 2G-Regel in Niedersachsen gekippt. Demnach liegen, nach wie vor, keine wesentlichen oder belastbaren Hinweise vor, inwiefern der Einzelhandel als Treiber des Pandemiegeschehens relevant sei. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei den Nichtgeimpften wie auch den Einzelhändlern würde sich demnach als unangemessen erweisen. Diese vorläufige Entscheidung betrifft nur Niedersachsen.

Der AfD-Abgeordnete Dieter Laudenbach fordert von der Thüringer Landesregierung:
„Schalten Sie in Ihrer Pandemiestrategie um und kassieren Sie auch hier die 2G-Regel. Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften sowie der Einzelhändler im Vergleich zum Onlinehandel – zum Leidwesen unserer leeren Innenstädte – muss aufhören. Shoppen muss in Thüringen in allen Geschäften gerade an Weihnachten wieder für alle möglich sein. Boostern Sie das Weihnachtsgeschäft!“