Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.
Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Zufrieden können wir mit der Entscheidung nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft. Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss leider noch genährt.
Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem in Kürze auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.“