Bezugnehmend auf die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern, wonach Bekleidungsgeschäfte genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen und demnach nicht der 2G-Regel unterliegen, nimmt der Thüringer AfD-Abgeordnete, Dieter Laudenbach, wie folgt Stellung:
„Nachdem Mitte Dezember das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt hat, folgt nun der Verwaltungsgerichtshof Bayern, der für die Textilgeschäfte die 2G-Regel außer Kraft setzt. Nach und nach wird die 2G-Regel fallen, weil sie jeder Grundlage entbehrt und pure Diskriminierung ist. Dass die Gerichte solche Entscheidungen fällen, ist zugunsten unserer Einzelhändler zu begrüßen. Das muss nun aber auch für Thüringen kommen! Ein Blick über den Tellerrand sollte der Thüringer Landesregierung dazu genügen. Ihr stände es gut zu Gesicht, geltendes Recht analog Niedersachsens und Bayerns anzuwenden.“