Bezugnehmend auf die heutige Mittelfreigabe „pandemiebedingter“ Ausgaben für das Corona-Sondervermögen durch Beschluss des Finanzausschusses des Thüringer Landtags, nimmt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Olaf Kießling, wie folgt Stellung:

Die AfD-Fraktion hat dem Haushaltsplan für das Corona-Sondervermögen 2022 heute aus folgenden Gründen nicht zugestimmt. Bisher hieß es seitens der Finanzministerin Taubert immer, wir brauchen das Sondervermögen, um flexibler zu sein und um keinen Nachtragshaushalt erstellen zu müssen, der nun aber doch erforderlich werden wird, weil allein die angekündigten weiteren Zuweisung in das Sondervermögen dies erfordern wird. Die aktuell eingeplanten Mittel von 87 Millionen EUR sollen Ende Februar bereits ausgeschöpft sein. Weiterer Bedarf von angekündigten 82 Millionen EUR, finanziert aus Steuergeldern sollen laut Entwurf zum Kernhaushalt extra zugeführt werden. Unklar ist, wie lange dieses Geld reichen wird und für was. Das wurde auch überhaupt nicht im Wirtschaftsplan des Sondervermögens dargestellt.

Mit Haushaltsklarheit und –Wahrheit hat dies nichts zu tun. Dass das Sondervermögen nicht der Transparenz wegen geführt wurde, zeigt das Beispiel der Verbuchung der Corona-Testkosten, welche sowohl im Sondervermögen als auch im Kernhaushalt zu finden sind, wie die Antwort zur kleinen Anfrage vom 22.12.2021 in der Drucksache 7/4660 ergab.