Schon seit Jahren herrscht infolge einer fehlgeleiteten Gesundheitspolitik ein eklatanter Mangel von Fachkräften im Thüringer Gesundheitswesen.
Dieser Mangel hat sich in der Corona-Krise als besonders belastend für die Beschäftigten des Gesundheitswesens wie für die Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen ausgewirkt. Angesichts dieser Situation kann auf keinen Beschäftigten verzichtet werden. Mit der jetzt durch das Infektionsschutzgesetz etablierten „Corona-Impfpflicht“ für Beschäftigte im Gesundheitswesen droht eine Kündigungswelle und damit ein Kollaps der Versorgungssicherheit und der Versorgungsqualität. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie muss zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und um der Verteidigung der grundrechtlichen Freiheit willen darauf hinwirken, dass in Thüringen keine Beschäftigungsverbote im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen werden, dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben und dass keine allgemeine „Corona-Impfpflicht“ eingeführt wird.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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