AfD-Fraktion Thüringen reicht Normenkontrollklage gegen 2G-Regel ein

Die AfD-Fraktion Thüringen hat am vergangenen Freitag eine abstrakte Normenkontrollklage beim zuständigen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Mittels dieser Klage sollen die tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen engmaschig begleitet werden und eine objektive Überprüfung der 2G-Regelung in Thüringen durch das Verfassungsgericht erwirkt werden.

Hierzu nimmt Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD-Landtagsfraktion wie folgt Stellung:

„Die Ungleichbehandlung durch die 2G-Regelung hat keine überprüfbare Tatsachengrundlage und ist demzufolge auch nicht mehr zu begründen. Auch die seit November verordnete und noch bis März geltende Ausgangssperre gehört auf den Prüfstand. In Anbetracht bereits vorliegender Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer muss Thüringen endlich nachjustieren und die 2G-Regel aufheben. Da Rot-Rot-Grün offenkundig nicht willens ist, diese Maßnahmen zurückzunehmen, kann dies nur über den Gerichtsweg erfolgen. Die AfD-Fraktion kämpft mit allen parlamentarischen Mitteln für die Grundrechte und die Rückkehr zur Normalität.“