Die aktuell geltende „2G“- und „2G-plus“-Regel für den Einzelhandel, das Gastgewerbe und Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wurde unter dem Eindruck steigender „Corona-lnzidenzen“, das heißt einer steigenden Zahl positiver PCR-Testergebnisse eingeführt. Die Landesregierung hat es allerdings versäumt, die Wirksamkeit einer solchen Regelung evidenzbasiert zu begründen.

Seit Beginn der Corona-Krise vor nunmehr 22 Monaten wurde jegliche Kritik an den Maßnahmen, die sich auf wissenschaftliche Studien stützen konnte, von der Landesregierung abgetan und teilweise sogar diffamiert.
Auch deshalb sind die ergriffenen Maßnahmen seitens der Landesregierung nie daraufhin überprüft worden, ob sie möglicherweise mehr schaden als nutzen. Die Einführung der „2G“- wie der „2G-plus“- oder der „3G“-Regel im Einzelhandel und im Gastgewerbe ist für viele Unternehmen existenzbedrohend, insbesondere auch deshalb, weil die Landesregierung kein Ende der Maßnahmen in Aussicht stellt.
Dinge, die zum täglichen Bedarf gehören, können je nach Lebenslage und Haushaltssituation unterschiedlich sein. Beispielsweise benötigen
Familien mit Kindern häufiger neue Schuhe und Bekleidung; Menschen wiederum, die sich um ältere Menschen kümmern, brauchen etwa Blumen, Bücher et cetera. Diese Bedarfe können ausgeschlossene ungeimpfte Personen unter Geltung der „2G“-Regel nicht mehr decken.

Ohne den Nachweis einer wirksamen Zurückdrängung des Coronavirus durch Zugangsbeschränkungen in Einzelhandel, Gastgewerbe oder Dienstleistungsbetrieben sind die Maßnahmen nicht zu rechtfertigen. Dies gilt umso mehr, als sie immense wirtschaftliche und sozialen Schäden zur Folge haben.
Der Ausschluss gesunder ungeimpfter Personen aus bestimmten Bereichen der wirtschaftlichen Teilhabe trotz geltender Abstandsregelungen und allgegenwärtiger Desinfektionsmöglichkeiten ist willkürlich, diskriminierend und führt zur Forcierung der gesellschaftlichen Spaltung, die die Corona-Politik der Landesregierung bereits bewirkt hat.
Anstatt das gesellschaftliche Leben und die Grundrechte immer wieder aufs Neue mit hastig erweiterten Verordnungsentwürfen immer weiter
einzuschränken, zu steuern und zu sanktionieren, wäre es an der Zeit, die bisherige auf Zwang basierende Corona-Politik auch im Sinne einer
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schadensbegrenzung sofort zu beenden. Andere Länder wie Großbritannien, Dänemark, Spanien oder
Norwegen zeigen, dass es möglich ist, die eigene Corona-Politik unter Einbezug von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in Deutschland von
Landes- und Bundesregierungen hartnäckig als unseriös und „querdenkerisch“ diffamiert werden, zu reflektieren und zu korrigieren. Die Landesregierung in Thüringen hat eine entsprechende Lernfähigkeit bislang leider nicht bewiesen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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