Durch Sicherstellungen werden Tiere in Tierheime und Tierschutzeinrichtungen überführt.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Sicherstellungen und Inobhutnahmen/Übernahmen von Haustieren (Hunde, Katzen et cetera) mit zugeordnetem Tierhalter
in Thüringen hat es in den Jahren 2020 und 2021 durch welche Behörden/Tierschutzeinrichtungen aus welchen Gründen gegeben,
wo wurden die Tiere untergebracht und in welchen Fällen wurden sie dem Tierhalter aus welchen Gründen zurückgegebenen/nicht zurückgegeben (bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?

2. Wurden in den Fällen, in denen die Tiere dem Tierhalter zurückgegeben wurden, Auflagen erteilt, wenn ja, welche und wurden sie kontrolliert?
3. Was wurde bei den Kontrollen der Auflagen festgestellt und in welchen Fällen gab es gegebenenfalls erneute Sicherstellungen/Inobhutnahmen/Übernahmen?

4. Wie viele Sicherstellungen von Haustieren aus illegalen Transporten hat es in den Jahren 2020 und 2021 in Thüringen durch welche
Behörden gegeben und wohin wurden die aufgegriffenen Tiere gebracht (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die rechtlichen Gegebenheiten für Sicherstellungen/Inobhutnahmen/Übernahmen von
Haustieren ausreichend sind und wenn ja, warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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