Seit Monaten gehen an zahllosen Orten in Thüringen Bürger friedlich spazieren, um für die Wiedereinsetzung ihrer Grundrechte und gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung Zeichen zu setzen. Wiederholt waren bei solchen Spaziergängen infolge eines teils sehr robusten Vorgehens der eingesetzten Polizeikräfte Verletzte zu beklagen. Exemplarisch sei hier der Spaziergang am 2. Februar 2022 in Hildburghausen genannt, bei dem eine Frau infolge eines Polizeieinsatzes schwere Verletzungen davontrug. Angesichts solcher Vorgänge ist daran zu erinnern, dass das Ziel von Polizeieinsätzen auch bei den Corona-Protesten in Form von Spaziergängen der friedliche Verlauf und damit stets die Deeskalation sein muss. Auch die öffentlichen Äußerungen von Vertretern der Landesregierung über Menschen, die sich für die Verteidigung ihrer Grundrechte an Spaziergängen beteiligen, sollten von einem auf Deeskalation ausgerichteten Ton geprägt sein. Damit träte die Landesregierung dem Eindruck entgegen, dass es ihren Mitgliedern primär um eine Verhinderung der Ausübung von Grundrechten und um eine Unterbindung von Opposition und Protest geht – und nicht etwa um einen friedlichen Verlauf von Protestversammlungen und um die Sicherung von Grundrechten wie dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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