In einem Medienbericht vom 5. März 2022 wird beschrieben, dass die Bürger gemäß Onlinezugangsgesetz bis Ende des Jahres 2022 fast 600 verschiedene Verwaltungsleistungen per Internet erledigen können sollen. Bundesweit ist dies bisher nur bei 15 Prozent dieser Leistungen möglich. Während 14 von 16 Bundesländern nicht mehr auf die Übertragung der dafür notwendigen Unterlagen per Telefax bestehen, halten
lediglich Bayern und Thüringen an dieser Forderung fest. Über die Website der Online-Verwaltung Thüringen werden die Thüringer Kommunen über die Umsetzung informiert.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat der
Freistaat Thüringen bisher vorzuweisen und wie schätzt die Landesregierung diesen ein?
2. Welche Thüringer Kommunen sind wie weit bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz (Gliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?
3. Welche sind die weiteren Schritte auf Landes- und auf kommunaler Ebene zur abschließenden Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
bis zum 31. Dezember 2022 (gegebenenfalls Gliederung nach Landesebene und kommunaler Ebene)?
4. Welche Schwerpunkte verfolgt die Landesregierung bei der Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes?
5. Welche besonderen Problemfelder ergeben sich für den Freistaat Thüringen und die Thüringer Kommunen bei der Umsetzung insbesondere und wie werden diese gelöst (gegebenenfalls Gliederung nach Landesebene und kommunaler Ebene)?
6. In welcher Form werden die kommunalen Vertretungen in die Umsetzung einbezogen?
7. Welche Thüringer Gesetzesänderungen sind zur vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz
im Freistaat Thüringen noch nötig und wann werden diese von der Landesregierung eingebracht?8. Warum sehen 14 von 16 Ländern keine weitere Notwendigkeit zur Übertragung von Unterlagen per Fax und warum beharrt lediglich Thüringen als eines von zwei Bundesländern weiterhin auf dieser
Möglichkeit?