Am 22. März 2022 informierte die Deutsche Kinderhilfe mit einer Pressemitteilung über Möglichkeiten der Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet nach strafrechtlichen Ermittlungen. Diese Information
geht auf eine Mitteilung des Bundeskriminalamts zurück, dass die Behörde keine Rechtsgrundlage zur Löschung kinderpornografischer Inhalte auf eigene Initiative habe.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie nimmt die Landesregierung Stellung zum Inhalt der Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe vom 22. März 2022 bezüglich der Löschung kinderpornografischer Inhalte nach strafrechtlichen Ermittlungen?
2. Wie nimmt die Landesregierung Stellung zu den Möglichkeiten deutscher (hier: Thüringer) Behörden zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Thüringer Behörden, derartige Inhalte löschen zu lassen (getrennt nach Polizei und Justiz)?
4. Wie oft haben Thüringer Behörden in den vergangenen fünf Jahren nach strafrechtlichen Ermittlungen kinderpornografische Inhalte im
Internet löschen lassen (jährliche Gliederung nach Ermittlungsverfahren, Behörde, Zielland des Löschersuchens und Ergebnis des Löschersuchens)?
5. Welche rechtliche Entwicklung ist bundesweit und im Freistaat Thüringen bezüglich des Löschens kinderpornografischer Inhalte zu verzeichnen und in welcher Form hat sich die Landesregierung auch bundesweit eingebracht, um derartige Inhalte schnellstmöglich aus
dem Internet zu löschen?
6. Wurde dieses Thema auf der Sonder-Innenministerkonferenz am 24. März 2022 behandelt und falls ja, mit welchem Ergebnis und welche Position vertrat der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales?
7. Wann und mit welchem Ergebnis wurden behördliche Löschersuchen kinderpornografischer Inhalte im Internet bei Innenministerkonferenzen in den vergangenen Jahren behandelt und welche Position vertrat die Landesregierung jeweils (jährliche Gliederung und einzelne Beschreibung der entsprechenden Tagesordnungspunkte)?

8. Welche behördeninternen Dienstanweisungen oder vergleichbaren Regelungen gibt es im Freistaat Thüringen bezüglich dieser Problematik (Gliederung nach verfügender Behörde und Regelungsinhalt)? Was wird damit mit welcher Zielrichtung in welchem konkreten Umfang einer Regelung zugeführt und wie wird dies umgesetzt?

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