1. Welche Schießanlagen werden durch welche Dienststellen der Thüringer Polizei zum Beschuss mit welcher Art Waffe und in welchem Umfang genutzt?
2. Welche Ausweichobjekte existieren, wenn die regulären Schießanlagen temporär oder dauerhaft nicht zur Verfügung stehen?
3. Welche einzelnen Pläne für den Neubau von Schießanlagen durch den Freistaat Thüringen bestehen, die von welchen Behörden der Polizei zum Beschuss mit welcher Art Waffe genutzt werden können?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Anzahl der vorhandenen Schießanlagen im Hinblick auf das notwendige Training der Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei?
5. Welche der vorhandenen Schießanlagen sind geeignet für den Beschuss mit der neuen Mitteldistanzwaffe (nach den Vorgaben der bisherigen und der aktuellen Ausschreibung)?
6. Wie ist die Aus- und Fortbildung an der neuen Mitteldistanzwaffe geplant, wenn die seitens der Polizei genutzten Schießanlagen nicht in ausreichendem Umfang für den Beschuss mit der neuen Waffe geeignet sind?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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