Im Rahmen der Planung des neuen, knapp sieben Hektar großen Wohngebiets „Am Sandwege“ in Bad Berka soll aufgrund der Versiegelung
von circa 23.000 Quadratmetern Fläche ein Regenrückhaltebecken gebaut werden. Der auf kommunaler Ebene intensiv geführten Diskussion um dieses Becken liegt die Vermutung zugrunde, dass dieses Becken nicht geeignet ist, das anfallende Wasser aufzunehmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche ablaufende Wassermenge fällt im Bereich Bad Berka bei Starkregenereignissen an, wenn circa ein Drittel der Fläche eines sieben Hektar großen Wohngebiets versiegelt wird?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die versiegelte Fläche bei Wohngebieten zu minimieren und wie fließt dies in den Kommunen in die Planung und Umsetzung von neuen Wohngebieten ein?
3. Regenrückhaltebecken welcher Größe wurden in der Vergangenheit in anderen Gegenden des Freistaats Thüringen gebaut, bei einer vergleichbaren Größe des geplanten Wohngebiets in Bad Berka?
4. Wie fügt sich nach Auffassung der Landesregierung das geplante neue Wohngebiet im Rahmen des Hochwasserschutzes in die vorhandene Wohnbebauung im Umfeld ein?
5. Auf welche kritischen Aspekte bezüglich des Hochwasserschutzes muss im Umfeld besonders Rücksicht genommen werden?
6. Besteht nach Auffassung der Landesregierung im Fall eines Starkregenereignisses eine mögliche Gefährdung der Zentralklink und/ oder der Erreichbarkeit des Klinikums, wenn ein Regenrückhaltebecken für das geplante neue Wohngebiet zu klein dimensioniert wäre?
7. Welche einzelnen Auswirkungen hat nach Auffassung der Landesregierung der geplante Neubau des Wohngebiets „Am Sandwege“ auf
den Hochwasserschutz Bad Berkas insgesamt?8. Welche Genehmigungsverfahren auf Landesebene muss das geplante Wohngebiet noch durchlaufen und in welcher Form hat eine denkbare Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Zentralklink Einfluss auf diese Genehmigungen?

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