Laut Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Nadine Hoffmann, hält die Landesregierung an Windvorranggebieten fest, auch wenn diese bisher durch Kriterien ausgeschlossen werden. So wurde in einem Gebiet in Südthüringen eine zu geringe Windgeschwindigkeit gemessen, dennoch sei die Ausweisung als Windfläche möglich.

Das betreffende Gebiet bei Beinerstadt im Landkreis Hildburghausen wurde im ersten Entwurf der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen aus dem Jahr 2018 nicht mehr ausgewiesen, da verschiedene Parameter gegen ein Windvorranggebiet sprachen, so die fehlende Windhöffigkeit, der Siedlungsabstand von 1.000 Metern, die Unterschreitung des 5km-Mindestabstands zu benachbarten Windkraftanlagen sowie das dadurch veränderte Landschaftsbild. Die am Standort gemessene Windgeschwindigkeit liegt mit 5,80 Meter pro Sekunde unter der als wirtschaftlich definierten Windhöffigkeit von 5,82m/s. Der Regionalplanentwurf von 2018 wird derzeit überarbeitet, rechtskräftig ist der Plan aus dem Jahre 2012. Anfang Dezember soll der neue Entwurf beschlossen werden, im Januar beginne dann das öffentliche Beteiligungsverfahren. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft schreibt, sei eine Ausweisung der „Beinerstädter Höhe“ dennoch möglich, da die Standortgüte von 70% auf 60% abgesenkt wurde und das Kriterium Siedlungsabstand als solches aus der Planung genommen werden könne.

Die energie- und umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Thüringen, Nadine Hoffmann, kritisiert:

„Die Antwort verdeutlicht, dass die Landesregierung Ausschlusskriterien schlicht ignoriert, um ihr formuliertes Ausbauziel zu forcieren. Die Planungsgemeinschaften sind dann rein ideologischen Vorgaben unterworfen, die einer reellen Vor-Ort-Situation nicht entsprechen. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass mit der Übernahme des 2%-Flächenziels des Bundes auf den Freistaat der ländliche Thüringer Raum der Windkraftindustrie in noch höherem Maße als bisher zum Opfer fällt.“

Quelle: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/86281/regionalplan_suedwestthueringen.pdf

KA_Regionalplan_Suedwestthueringen_Drs. 7-5259_05042022