Agrophotovoltaikanlagen (Agri-PV) werden derzeit von der Landesregierung angepriesen. Demnach soll auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gleichzeitig Solarstrom erzeugt werden können. Passende Kulturen – bis auf Beerenkulturen – sind für diese Form der Landnutzung noch nicht gefunden. Es gibt allerdings erst wenige wissenschaftlich erhobene Daten, insbesondere zu Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit. Auch ist die Faktenlage zu Fragen der Verschattung, zu Temperaturveränderungen unter und zwischen den PV-Modulen sowie einer veränderten Niederschlagsverteilung noch völlig unzureichend, wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf eine Anfrage der AfD-Energiepolitikerin Nadine Hoffmann zugibt.

Hoffmann: „Die nicht vorhandene Datenlage zur Ertragsfähigkeit sowie zu umweltrelevanten Fragestellungen bis hin zur Geeignetheit von Kulturen ist viel zu unausgereift, als dass diese Art der Energieerzeugung vollmundig kommuniziert und gefördert werden könnte. Die Flächenkonkurrenz bestünde durch die Aufständerung der Module und die erschwerte Bewirtschaftung fort und erleichtert die landwirtschaftliche Produktion keineswegs. Vielmehr steuert es dazu bei, dass unsere Landwirte zu Energiewirten getrimmt werden sollen, bei denen die Produktion von Stromerzeugnissen prioritär über denen der Nahrungs- bzw. Futtermittelerzeugung steht. Die Ressource Boden ist vor einer weiteren Bebauung auf Feld und Flur zu schützen und seine Funktionsfähigkeit nicht weiter zu stören.“

(Die beantwortete Kleine Anfrage, Drs. 7/5306 vom 13.04.2022 finden Sie als PDF im Anhang oder hier via Link: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/86417/photovoltaikanlagen_auf_agrarflaechen.pdf)

KA_Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen_Drs. 7-5306_13042022