Die Änderung ermöglicht, dass eine Aussetzung der Anpassung der Bezüge der Mitglieder des Thüringer Landtags (Grund- und Aufwandsentschädigung) gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes im Jahr 2022 nicht erfolgt und eine entsprechende Gesetzesänderung verfassungskonform vorgenommen werden kann.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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