Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sind die kreisfreien Städte und Landkreise in Thüringen beziehungsweise die von ihnen hierzu gebildeten Zweckverbände die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgc1be im eigenen Wirkungskreis. Die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen zählt damit auch zu den Aufgaben der Landkreise und kreisfreien
Städte und bindet entsprechend Ressourcen und finanzielle Mittel. Die Organisation durch Sammelstellen und Wertstoffhöfen ist dabei regional verschieden. Auch die Dokumentation ist unterschiedlich ausgeprägt. Während einzelne Entsorgungsträger mit zentralen Abfallsammelstellen für ihr Einzugsgebiet arbeiten, haben andere dezentrale Abfallsammelstellen eingerichtet.
Darüber hinaus haben sich engagierte Bürger und Waldbesitzervereine in Thüringen dazu organisiert, um auf ehrenamtlicher Basis zum Beispiel Waldflächen von illegal entsorgtem Müll zu befreien.
Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „Illegale Müllablagerungen im Freistaat Thüringen“ 7/2893 zu entnehmen ist, fielen seit 2015 im Freistaat mindestens 8110 Tonnen illegal entsorgten Mülls an. Es mussten Hausmüll, Sperrmüll, Lacke, Farben, Asbest, Autowracks, Autoreifen und Grünschnitt beräumt werden. Zum Teil existieren Standorte, die wiederholt als Ablageplatz benutzt wurden. Die Summe für die Landkreise und kreisfreien
Städte belief sich auf mehr als vier Millionen Euro. Das Land muss die Entsorgungsträger und die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben nach Kräften unterstützen, Die illegale Entsorgung von Abfall in der Öffentlichkeit ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.
Sie kann aber eine Straftat darstellen, wenn durch illegal entsorgten Müll Verunreinigungen im Boden, Gewässer oder in der Luft entstehen. Diese Kontaminationen gilt es abzuwenden.
Die Ermittlung der Tatverdächtigen gestaltet sich in den meisten Fällen schwierig und ist auch abhängig von der Personalsituation der eingebundenen Ämter und der hierfür eingebundenen Verwaltungsressourcen und der Streifentätigkeit der Polizei. Grundlegende Veränderungen und das Schaffen eines Problembewusstseins gegenüber der illegalen Entsorgung von Müll sind auf allen gesellschaftlichen Ebenen möglich, unter anderem im Bereich von Kindergärten und Schulen durch umweltanschauliche Bildung und Aufklärung.