Artikel 1 regelt, dass die aufgrund § 26 ThürAbgG jährlich erfolgende „automatische“ Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Jahr 2022 unterbleibt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Lage in Thüringen, die den Menschen gerade auch in finanzieller Hinsicht erhebliche Entbehrungen abverlangt, verzichten die Abgeordneten des Thüringer Landtages auf eine Erhöhung der Bezüge und bringen ihre Solidarität mit den Bürgern darin zum Ausdruck, dass sie ihre Bezüge und Entschädigungen auf dem derzeitigen Niveau des Jahres 2021 belassen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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