Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll das Ziel verfolgt werden, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit
dem Coronavirus zu schützen. Unberücksichtigt bleibt dabei die Frage, ob diese Maßnahme vor dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen mit der Corona-Impfung überhaupt geeignet ist, um dieses Ziel zu erreichen. Die Erwartungen, die die Landesregierung mit ihrer Impfstrategie geweckt hat, haben sich nicht erfüllt. Weder konnte die Corona-Impfung ein Zurückdrängen des Coronavirus bewirken, noch bietet sie einen Eigen- oder Fremdschutz. Geimpfte Personen stecken sich weiterhin mit dem Coronavirus an und können andere Personen anstecken. Die Viruslast ist bei Geimpften ebenso hoch wie bei Ungeimpften, auch schwere Verläufe werden durch die Impfung nicht verhindert. Alle bisher verwendeten Corona-lmpfstoffe, auch das fälschlicherweise als
Totimpfstoff bezeichnete Mittel „Nuvaxovid“, auf das in den Musteranschreiben der Gesundheitsämter hingewiesen wird, haben nur eine bedingte Zulassung und sind vermutlich nicht geeignet, um die bisher ungeimpften Personen von einer Unschädlichkeit der Corona-Impfung zu überzeugen. Die Impfstoffhersteller geben selbst an, dass sie womöglich die für eine dauerhafte Zulassung der Impfstoffe erforderliche Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe nicht gewährleisten können.
Die Einwände gegen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht wiegen somit schwer. Da zudem schon seit Jahren ein eklatanter
Mangel an Fachkräften im Thüringer Gesundheitswesen herrscht, sollte die Landesregierung den Ermessensspielraum, den das Infektionsschutzgesetz gewährt, ausschöpfen und Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Beschäftigte in den Gesundheitsfachberufen verhindern. Nur so lässt sich die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität sicherstellen. Der Bundesgesetzgeber lässt bewusst einen Spielraum bei der Auslegung und Umsetzung des Gesetzes, um drohende Versorgungskrisen wie in Thüringen abzuwenden.
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verteidigung der grundrechtlichen Freiheit bleibt die Landesregierung aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben und ferner keine allgemeine „Corona-Impfpflicht“ eingeführt wird.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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