Aus den Antworten zu den Kleinen Anfragen 7/2915 (vergleiche Drucksache 7/5153) und 7/2894 (vergleiche Drucksache 7/5281) ergeben sich Nachfragen zu einer möglichen oder unterbliebenen Auflösung der Versammlung.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wurde seitens der zuständigen Versammlungsbehörde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des als Versammlung eingestuften Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt?
a) Falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
b) Falls für diese Versammlung seitens der Versammlungsbehörde keine offizielle Auflösung verfügt wurde, handelte es sich um eine Versammlung, die unter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Artikels 8 Grundgesetz stand?
c) Aufgrund welcher Beurteilung der Lage vor Ort sollte der Aufzug mit einer „Polizeikette in Aufzugsrichtung“ an der „Durchführung
eines Aufzugs“ gehindert werden?
d) Was waren die einzelnen Bestandteile dieser Beurteilung der Lage, wenn die Versammlung nicht beendet und nicht von der Versammlungsbehörde aufgelöst war (zumindest geht Derartiges nicht aus der Sachverhaltsschilderung hervor)?
e) Wieso wurde die Durchführung eines Aufzugs festgehalten und die Versammlung in Form eines Aufzugs daher geduldet (zumindest geht aus der Sachverhaltsschilderung keine Untersagung der Versammlung seitens der Versammlungsbehörde hervor)?
f) Basierte die „Unterbindung des Aufzugs in Richtung Landratsamt Hildburghausen“ durch „eine erneute Polizeikette“ auf der Auflösung einer bis dahin geduldeten, aber nicht verbotenen oder beendeten Versammlung?
2. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen (falls dies zu mehreren Zeitpunkten stattfand, wird um Einzeldarstellung gebeten)?
a) Falls ja, wie und über welchen Zeitraum erfolgte die Aufforderung?
b) Falls ja, welche technischen Hilfsmittel wurden zur Übermittlung diese Aufforderung in welcher Form genutzt?
c) Wie wurde dies dokumentiert? d) Welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
e) Welche einzelnen Möglichkeiten zum Entfernen bestanden (genaue Ortsangabe) und wie stellte die Polizei sicher, dass diese nicht blockiert wurden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge