Nach einer Meldung wurde bei einer Stichprobe die Aujeszkysche Krankheit im benachbarten Bayern nachgewiesen. Es stellt sich die Frage nach dem Vorkommen im Freistaat Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle der Erkrankung wurden seit dem Jahr 2015 bei Haus-und/oder Wildschweinen in Thüringen nachgewiesen (bitte mit Datum und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt)?
2. Waren andere Haussäugetiere gegebenenfalls betroffen und wenn ja, welche Anzahl welcher Tierart mit welchem Krankheitsverlauf und
in welchen der Fälle kam es zu einer Übertragung durch ein Hausschwein und in welchen durch ein Wildschwein?
3. Handelte es sich bei den festgestellten Fällen um stichprobenartige Untersuchungen von Haus- und/oder Wildschweinen, um Untersuchungen im Rahmen der (jagdlichen) Fleischbeschau (bei Schlachtung) oder um andere Untersuchungen, zum Beispiel durch die festgestellte Erkrankung eines Hundes oder eines anderen Haussäugetiers?
4. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie die Virusübertragung bei den jeweiligen Fällen auf die Haussäugetiere (Hausschwein und andere) erfolgte?
5. Welche Eindämmungsmaßnahmen wurden in den Fällen seit dem Jahr 2015 jeweils getroffen?
6. Gab es für die Fälle bei Nutztieren Entschädigungszahlungen des Landes, zum Beispiel für den Verlust des Jagdhunds oder die Keulung des Bestands, wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?
7. Gab es seit dem Jahr 2015 Fälle, in denen die Erkrankung bei einem Wildsäugetier außer dem Wildschwein nachgewiesen wurde und
wenn ja, welche Tierart war in welcher Anzahl betroffen, wie wurde dies je festgestellt, welche Maßnahmen wurden ergriffen und wie erfolgte die Übertragung des Virus in diesen Fällen?
8. Gab es Fälle, in denen sich bei Menschen eine (gegebenenfalls geringe) Pathogenität des Virus zeigte?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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