Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die maximale Förderung für die Erneuerung und für den Aufbau neuer Sirenenanlagen, die Thüringer Kommunen erhalten können, die sich aus der Kombination des Sirenenförderprogramms des Landes und dem Sonderförderprogramm des Bundes ergibt?
2. Welche Voraussetzungen, die einer Förderung zugrunde liegen, müssten Thüringer Kommunen erfüllen (getrennt nach Landesförderprogramm und Bundesförderprogramm)?
3. Seit welchem Zeitpunkt können die Kommunen Mittel aus dem Sirenenförderprogramm auf Bundesebene und seit welchem Zeitpunkt aus dem Sirenenförderprogramm des Freistaats Thüringen abrufen?
4. Welche Kommunen haben für wie viele Einzelmaßnahmen in welcher Höhe Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes und welche Kommunen haben bisher in welcher Höhe Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Freistaats Thüringen abgerufen (jährliche Gliederung nach dem Stand der Bearbeitung des jeweiligen Förderantrags)?
5. Welchen durchschnittlichen Anteil an eigenen Mitteln mussten Thüringer Kommunen, die eine kumulierte Fördersumme aus beiden Förderprogrammen in Anspruch genommen haben (absolute und prozentuale Angabe der finanziellen Mittel), bisher aufbringen?
6. Welcher Betrag der Summe von 1.158.128 Euro für das Haushaltsjahr 2022 für den Freistaat Thüringen aus dem Förderprogramm des Bundes wurde bisher abgerufen oder für Förderanträge reserviert?
7. Wie wirkt sich die Verlängerung des Förderprogramms auf Bundesebene bis zum 31. Dezember 2023 in Hinblick auf die Fördersumme von Maßnahmen im Jahr 2023 für den Freistaat Thüringen aus und gibt es Abstriche bei der maximalen Fördersumme im Jahr 2022 (2,63 Prozent nach Königsteiner Schlüssel)?
8. Wie oft erfolgte eine Kumulation der Mittel aus den beiden Förderprogrammen und welchem prozentualen Fördersatz der jeweiligen
Einzelmaßnahme entsprach diese Fördersumme? 9. Ab welchem Zeitpunkt konnten Thüringer Kommunen im Jahr 2021 die aus dem Förderprogramm des Bundes für den Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellten 1.105.468 Euro abrufen?
10.Welche Voraussetzungen mussten dafür auf Landesebene geschaffen werden und zu welchem konkreten Zeitpunkt im Jahr 2021 wurden diese geschaffen?
11.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich des Abrufs der Mittel aus dem Landesprogramm und hinsichtlich des Abrufs der Mittel aus dem Bundesprogramm (gegebenenfalls getrennt nach dem Jahr 2021 und dem Jahr 2022)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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