Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zur Sonn- und Feiertagsöffnung hat die Stadt Erfurt nach Kenntnis der Landesregierung ausgegeben?
2. Welche Geschäftsbereiche betrifft dies insbesondere?
3. Wie oft wurde nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 in der Landeshauptstadt Erfurt geprüft, ob nur Geschäfte mit erteilter
Sondergenehmigung an Sonn- und Feiertagen öffnen?
4. Gibt es regelmäßige derartige Kontrolltermine?
5. Wie viele Verdachtsmeldungen zu möglichen Verstößen gegen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz gab es nach Kenntnis der Landesregierung im vorgenannten Zeitraum im Bereich der Landeshauptstadt Erfurt und wie vielen dieser Meldungen wurde mit welchem jeweiligen Ergebnis nachgegangen?
6. Wurden in der Vergangenheit bei Kontrollgängen entsprechende Verstöße gegen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz festgestellt? Wenn
ja, wie wurden diese sanktioniert?
7. Wie stellt die Landeshauptstadt Erfurt nach Kenntnis der Landesregierung aktuell und künftig sicher, dass Selbstständige und Einzelhändler das Thüringer Ladenöffnungsgesetz einhalten?

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