Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist im Anhang IV der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie der EU gelistet.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Vorkommen, Entwicklung und Gefährdung der Haselmaus vor und auf welchen Daten beruhen diese Kenntnisse?
2. Wo befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls Schwerpunktvorkommen der Haselmaus in Thüringen?
3. Welche förderfähigen Schutzmaßnahmen gibt es aktuell im Freistaat Thüringen, die sich konkret auf den Schutz der Haselmaus beziehen oder von denen die Art profitiert?
4. Wie viele Anträge der Art (siehe Frage 3) wurden in den Jahren seit 2010 in welcher Höhe wofür gestellt, wie viele wurden bewilligt und wie viele aus welchen Gründen nicht?
5. Gibt es in Thüringen ein Monitoring speziell für die Haselmaus oder Monitoring-Maßnahmen, die auch die Haselmaus betreffen, wenn ja, von wem wird dies in welchen Abständen durchgeführt und wenn nein, warum nicht?
6. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung geeignet, um den Bestand der Haselmaus in Thüringen aufrecht zu erhalten respektive zu verbessern und welche Maßnahmen schaden nach Auffassung der Landesregierung der Haselmaus?
7. Wird die vom Naturschutzbund Deutschland e.V. initiierte „Nussjagd“ (Bestimmung von Fraßspuren) vom Freistaat Thüringen gefördert, wenn ja, wofür konkret in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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