In Hessen versorgen Veterinärmediziner der Justus-Liebig-Universität Gießen Tiere von aus der Ukraine geflüchteten Personen. Die Versorgung soll den Zustand der Tiere nach der Flucht klären, Erkrankungen behandeln und gegebenenfalls nötige Impfungen sicherstellen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Tiere welcher Art sind nach Kenntnis der Landesregierung mit den geflüchteten (und registrierten) Personen aus der Ukraine im Freistaat Thüringen?
2. Wie werden diese Tiere versorgt, das heißt, besteht eine Kooperation des Landes mit der Landestierärztekammer, der Landestierärztekammer mit niedergelassenen Tierärzten und/oder des Landes mit niedergelassenen Veterinärmedizinern und wenn ja, mit Veterinärmedizinern welcher Landkreise oder kreisfreien Städte oder wenden sich die geflüchteten Personen gegebenenfalls direkt an örtliche Veterinärmediziner?
3. Wie beziehungsweise wem wird die Leistung der Veterinäre für den Fall der Kooperation des Landes mit der Landestierärztekammer oder
Veterinärmedizinern in Rechnung gestellt oder werden entstehende Kosten vom Land respektive der Gemeinde übernommen?
4. Wie viele Tiere welcher Art der aus der Ukraine geflüchteten Personen in Thüringen haben welche Impfungen erhalten?
5. Mussten nach Kenntnis der Landesregierung Tiere aufgrund des Zustands nach der Flucht oder aufgrund bereits bestehender Erkrankungen eingeschläfert werden und wenn ja, wie viele Tiere welcher Art?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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