Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden aktuell die Partei- und Wahlkreisbüros im Freistaat durch die Polizei bestreift (insbesondere nachts)?
2. Sind Parteien von der regelmäßigen Bestreifung (auch nachts) ausgenommen?
3. Wurde in den vergangenen zwölf Monaten eine einstige Bestreifungsanordnung im Freistaat generell geändert? Wenn zutreffend, wer hat das angewiesen?
4. Ist es zutreffend, dass im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nachts gegenwärtig nur noch der politisch linken Seite zuzurechnende Objekte (wie das Wahlkreisbüro einer Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, das Klubhaus in Saalfeld und der „Schlossberg 1“ in Saalfeld) regelmäßig bestreift werden, nicht aber die Büros anderer Parteien? Wenn zutreffend, welche Partei- und Wahlkreisbüros sind aus dem Bestreifungsplan herausgenommen worden?
Was sind die Gründe für diese Anweisung und wer hat sie getroffen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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