Ich frage die Landesregierung:
1. Welche anderen Einflüsse außer der Unpassierbarkeit durch Querbauten sieht die Landesregierung generell als beeinträchtigend für die Fischfauna in Thüringen (invasive Arten, Wassermangel/Wassermanagement, menschliche Einflüsse et cetera)?
2. Welche Gegenmaßnahmen zu den in Frage 1 in Drucksache 7/5437 erfragten Ursachen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2015 mit
welchen Mitteln und welchem Erfolg getroffen?
3. Welche der in Drucksache 7/5437 erwähnten 729 Querbauwerke an Gewässern erster Ordnung werden derzeit als Wasserkraftanlage genutzt, welche nicht und welche der als Wasserkraftanlage genutzten Querbauten werden von privaten Betreibern genutzt?
4. Bei wie vielen Wasserkraft-Bestandsanlagen an Gewässern erster Ordnung besteht aktuell Nachrüstpflicht und welche Anforderungen werden an die Nachrüstung gestellt?
5. Welche konkreten Anforderungen an Neubau oder Erweiterung werden an Wasserkraftanlagen gestellt, um die Fischfauna nicht zu beeinträchtigen und sind diese Anforderungen nach Auffassung der Landesregierung ausreichend? Wenn nein, warum nicht und welche gegebenenfalls weiteren Anforderungen sollten erfolgen?
6. Wenn die an den Neubau oder die Erweiterung von Wasserkraftanlagen gestellten Anforderungen nach Auffassung der Landesregierung ausreichend sind, um die Fischfauna nicht zu gefährden, warum wird die nach EEG-Novelle nicht mehr erfolgende Einspeisevergütung für kleine Wasserkraftanlagen von der Landesregierung befürwortet (siehe dazu Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/5395)?

7. Wie wird sich die EEG-Novelle hinsichtlich der nicht mehr erfolgenden Einspeisevergütung für kleine Wasserkraftanlagen auf die Zahl und den Betrieb der in Thüringen vorkommenden kleinen Wasserkraftanlagen nach Auffassung der Landesregierung auswirken und warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

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