Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Jahr und mit welcher Begründung hat die Stadt Bad Berka die staatliche Anerkennung nach § 2 ThürKOG beantragt und erhalten?
2. Gab es in diesem Zusammenhang Auflagen, deren Umsetzung an die Vergabe und Aufrechterhaltung der staatlichen Anerkennung als
Ort mit Heilquellenkurbetrieb geknüpft waren? Falls ja, welche waren das und wann wurden diese erfüllt?
3. Aufgrund welcher einzelnen Betriebe nach § 4 Nr. 9 der Thüringer Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- und
Erholungsort mit wie vielen Gästebetten wurde die staatliche Anerkennung erteilt und welche waren das (Einzelnennung der Betriebe und Anzahl der jeweiligen Gästebetten)?
4. Wie viele Gästebetten in Bad Berka befinden sich nicht in Betrieben, die nach der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbands e.V. mindestens in der Kategorie „drei Sterne“ einzuordnen sind?
5. Über wie viele Gästebetten, die nach der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbands e.V. mindestens in der Kategorie „drei Sterne“ zertifiziert sind, verfügt Bad Berka aktuell?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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