Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen der 827 im Jahr 2021 festgestellten Propagandadelikte wurde das öffentliche Zeigen oder Verwenden eines Hakenkreuzes als Straftat der Politisch motivierten Kriminalität in die Phänomenbereiche -rechts-, -links- oder -nicht zuzuordnen- eingestuft (Gliederung nach Phänomenbereichen)?
2. Woraus ergibt sich in den entsprechenden Fällen des öffentlichen Zeigens oder Verwendens eines Hakenkreuzes die Einstufung als
Politisch motivierte Kriminalität des jeweiligen Phänomenbereichs, wenn kein Tatverdächtiger festgestellt wurde?
3. In wie vielen Fällen der 827 im Jahr 2021 festgestellten Propagandadelikte wurde das öffentliche Zeigen oder Verwenden eines sogenannten Hitlergrußes als Straftat der Politisch motivierten Kriminalität in die Phänomenbereiche -rechts-, -links- oder -nicht zuzuordneneingestuft (Gliederung nach Phänomenbereichen)?
4. Wie oft wurde im Jahr 2021 (beispielsweise während des Bundestagswahlkampfs) ein auf ein Wahlplakat der AfD geschmiertes Hakenkreuz als politisch motivierte Tat des Phänomenbereichs -rechtseingestuft (gegebenenfalls wird um entsprechende Einzelrecherche gebeten)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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