Die zwölf Thüringer Finanzämter verfügten bisher über „Servicestellen“, die es den Thüringer Bürgern ermöglichten, wohnortnah ihre Anliegen persönlich zu klären. Diese Servicestellen sollen in diesen Tagen wegfallen beziehungsweise bereits weggefallen sein. Bürger sollen ihre Anliegen ab sofort schriftlich oder telefonisch an die Finanzverwaltung herantragen. Persönliche Kontakte seien nur noch nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Zweck verfolgt die Landesregierung mit dieser Änderung?
2. Wer erledigt künftig zentral oder dezentral und zu welchen Zeiten die Tätigkeiten der bisherigen Mitarbeiter der Servicestellen (bitte einzeln angeben)?
3. Wie viele Kundenkontakte hatten die einzelnen Servicestellen in den zwölf Monaten vor deren ersten Schließung infolge der Corona-Maßnahmen im Jahr 2020?
4. Wie ist die Handhabung in den anderen Bundesländern?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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