Seit einigen Jahren ist eine Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners zu verzeichnen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in den Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2019 dar und wie
ist die Entwicklung im Vergleich zu den Erstdokumentationen (siehe dazu auch Kleine Anfrage 6/3638 und Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/6891)?
2. Wie viele Meldungen über Gespinste/Falter sind seit dem Jahr 2019 aus welchen Landkreisen respektive kreisfreien Städten durch das
Monitoring, durch Meldungen von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, durch kommunale Ämter oder durch private Personen erfolgt?
3. Welche Ergebnisse brachte der Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Thüringen in der im Jahr 2013 eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des für den Pflanzenschutz zuständigen Referats in der Landwirtschaftsabteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft hinsichtlich der Beobachtung und einer Eindämmung? Wie viele Personalstellen sind seit dem Jahr 2019 mit dieser Aufgabe im Rahmen des Maßnahmenplans betraut? Wie viele und welche direkten Maßnahmen wurden wann und wo getroffen (bitte auf die Art der Maßnahme [biologisch, chemisch, mechanisch] eingehen)?
4. Welche Kosten sind durch die Bekämpfungsmaßnahmen jeweils entstanden?
5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zum Ausmaß befallener Eichen, welche Kenntnisse liegen konkret für kommunale Flächen und Flächen von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts vor?
6. Fanden auf diesen Flächen (siehe Frage 5) Wiederaufforstungsmaßnahmen statt (wenn ja, welche Kosten sind dadurch entstanden) und wenn nicht, warum nicht?
7. Welche Gesundheitsgefahr besteht bezüglich des Eichenprozessionsspinners für den Menschen generell und in welchem Zusammenhang mit der Gefahr werden Maßnahmen gegen die Ausbreitung getroffen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge