Ich frage die Landesregierung:

1. Welche bedarfsgerechten Nahverkehrsangebote, die durch den Landkreis Weimarer Land führen, erhalten eine Förderung als landesbedeutsame Buslinie oder vergleichbares Angebot im öffentlichen Personennahverkehr?
a) Welche einzelnen Unternehmen wurden auf dieser Grundlage für welches jeweilige Angebot mit welcher Fördersumme in den vergangenen fünf Jahren gefördert (jährliche Gliederung)?
b) Für welche einzelnen Unternehmen sind auf dieser Grundlage für welches jeweilige Angebot welche Fördersummen in den kommenden Jahren vorgesehen (jährliche Gliederung)?
2. Was ist, über die kurze Erklärung in Abschnitt A Nummer 1.2 der Richtlinie zur Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung
im Straßenpersonennahverkehr und zur Förderung von Linienschifffahrtsangeboten in Thüringen (StPNV-Finanzierungsrichtlinie) hinaus,
die Zielsetzung der Landesregierung mit der Förderung sogenannter landesbedeutsamer Buslinien?
3. Gibt es Mindestanforderungen bezüglich der Auslastung sogenannter landesbedeutsamer Buslinien mit Fahrgästen oder werden diese auch bei einer gegen Null tendierenden Auslastung gefördert?
4. Wie ist die angenommene und wie ist die tatsächliche Fahrgastauslastung der landesbedeutsamen Buslinie, die unter anderem von der
Zentralklinik in Bad Berka über Gutendorf und Klettbach nach Erfurt führt und wie hat sich diese seit Beginn der Förderung im Monatsvergleich entwickelt?
5. Wird die Zielsetzung der Landesregierung (siehe Frage 2) mit der Förderung der in Frage 4 benannten Buslinie als sogenannte landesbedeutsame Buslinie erreicht und wie wird das begründet?
6. Wie bewertet die Landesregierung eine Buslinie aus ökonomischer und ökologischer Sicht, wenn die Auslastung dieser Buslinie mit Fahrgästen besonders niedrig ist und welchen Einfluss hat dies auf eine mögliche Förderung durch den Freistaat Thüringen? 7. Auf welche weiteren Förderungsmöglichkeiten für derartige Nahverkehrsangebote können Verkehrsunternehmen im Bereich Weimarer Land zurückgreifen (Gliederung nach fördernder Stelle und Höhe der
jeweiligen Förderung)?
8. Welche einzelnen bedarfsgerechten Nahverkehrsangebote hat der Freistaat Thüringen bisher gefördert und kann anhand statistisch
belegbarer Zahlen das tatsächliche Erreichen des Förderziels entsprechend der StPNV-Finanzierungsrichtlinie belegen (Darstellung der statistischen Ergebnisse anhand dieser Nahverkehrsangebote)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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