Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, unter dem Titel des 11Klimaschutzes11 und der radikalen Reduktion des C02-Ausstoßes ein umfangreiches, weitreichendes und mit exorbitanten Kosten verbundenes Legislativpaketzur Klimapolitik(Programm „Fit-for-55“) umzusetzen. Dieses Projekt wird eine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten auch für die Thüringer Bürger sowie steigende Kosten auch für die Thüringer Wirtschaft mit sich bringen. Es ist zu befürchten, dass die Realisierung des Projekts eine Deindustrialisierung und entsprechende soziale Verwerfungen mit sich bringen wird. Eine Verbesserung hinsichtlich der Umwelt ist andererseits nicht abzusehen. Zudem hat die Umsetzung der EU-Pläne zur Folge, dass die demokratische politische
Selbstbestimmung eingeschränkt wird. Ein Teil des Pakets ist der Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (KOM 2021, 558 endg.). Ziel des Vorschlags ist es, Mindestanforderungen für tiefgreifende und zeitlich fixierte Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in den Sektoren Verkehr und Gebäudebestand festzulegen. Der durch die EUBestimmungen erwartbare erhebliche finanzielle Mehraufwand schränkt den Gestaltungsspielraum des Landes und der Kommunen ein. Die Umsetzung der Richtlinie würde auch dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand etwa durch Pflichten zur Berichterstattung und
zur Datenerhebung für Land und Kommunen zunimmt. Dies würde einen erheblichen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf zur Folge haben, was den Haushalt des Freistaats unverhältnismäßig belastet. Ein weiteres Vorhaben äußert sich im Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden (KOM (2021) 802 endg.), der ebenso zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen privater und öffentlicher
Haushalte und der Wirtschaft führen wird. Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (KOM (2022) 156 endg.) weitet geforderte Maßnahmen auf die Landwirtschaft aus und greift detailliert in die heimische Industrie ein, so dass von einer Existenzbedrohung insbesondere für die Thüringer Unternehmen ausgegangen werden muss.
Dies Pläne auf Grundlage des Green Deal berühren Gesetzgebungsverfahren des Landes und stellen die Wahrung der Verhältnismäßigkeit infrage. Eine Einschränkung des demokratischen politischen Handlungsspielraums und der haushaltspolitischen Prioritätensetzung würde außerdem durch die EU-Vorgaben im Bereich des sozialen Wohnungsbaus aufgrund weiter ansteigenden Energiepreisen erfolgen. Das infolge des 11Fit-for-SS11 -Pakets zu befürchtende Anwachsen der Energiearmutsoll durch die Einrichtung eines 11Klima-Sozialfonds11 aus Steuern auf den Emissionshandel gespeist werden soll. Die Einrichtung eines aus Steuern gespeisten „Klima-Sozialfonds“ wird zu einer Umverteilung großen Stils führen, die für die Thüringer Bürger
und Unternehmen mehr Belastungen als Entlastungen bringen wird, Belastungen, die zu den höheren Energiepreisen noch hinzukommen. Im Ganzen beruht das EU-Klimapaket auf fragwürdigen 11 klimapolitischen11 Prämissen und utopischen Zielsetzungen, während die konkreten Folgen, die seine Umsetzung für die Bürger und insbesondere die mittelständische Wirtschaft, die Umwelt sowie die Verwaltung auf kommunaler und Landesebene nach sich ziehen
werden, unbenannt bleiben und absehbar eine Belastung und Gängelung bedeuten.

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