Die Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) regelt in § 6 die Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Untersuchungen auf Trichinen wurden im Zeitraum von 2015 bis 2021 in Thüringen insgesamt durchgeführt (bitte nach Tierart und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie viele Proben waren positiv, negativ oder ergebnislos?
3. Wo gibt es in Thüringen Labore, die Trichinenuntersuchungen vornehmen (bitte nach Labor und Landkreis aufschlüsseln)?
4. Wie viele Einnahmen wurden insgesamt im Zeitraum von 2015 bis 2021 in Zusammenhang mit Trichinenuntersuchungen generiert (bitte gesondert nach Landkreisen und Einnahmeart für die Jahre 2015 bis 2021 aufschlüsseln)?
5. Wie viele Bescheinigungen bezüglich einer Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung (sogenannte Bescheinigung „kundige Person“) wurden ausgestellt und wie viele Personen davon hatten einen Jagdberechtigungsschein (im Zeitraum von 2015 bis 2021)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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