Bezugnehmend auf die zweite Beratung des durch die AfD-Landtagsfraktion Thüringen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung der Thüringer Bauordnung und der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung nimmt Robert Sesselmann, der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen wie folgt Stellung:

„In unseren Nachbarbundesländern wurde die kleine Bauvorlageberechtigung bereits eingeführt. Der Kreis der Entwurfsverfasser wurde entsprechend um die Meister des Maurer-, Betonbauer- und des Zimmererhandwerks erweitert, die ebenso wie Architekten und Ingenieure Bauvorlagen bis zur Gebäudeklasse 2 einreichen dürfen.  Thüringen wäre gut beraten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dass Kapazitätsprobleme beim bauausführenden Gewerbe zu befürchten seien, sehen wir nicht – im Gegenteil: wir wollen erreichen, das Thüringer Handwerks- und Baubetriebe im Vergleich zu unseren Nachbarländern konkurrenzfähig bleiben.

Bereits 11 von 16 Bundesländer haben die kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt. Es steht zu befürchten, dass die Thüringer Landesregierung diesen Entwicklungsprozess verschläft, obgleich sich bereits 2020 die ostdeutschen Handwerkskammerpräsidenten in Gera für eine Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens und damit der Einführung der kleinen Bauvorlage ausgesprochen haben und dies ins Hausaufgabenheft der Landesregierung geschrieben hatten.“