Zur Beantwortung der Kleinen Anfragen 7/505 und 7/887 stellen sich weitere Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde der Antrag vom 24. August 2017 beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen auf Befreiung von den Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten der Wasserschutzgebietsverordnung inzwischen bewilligt und falls nicht, warum nicht?
2. Wurde inzwischen eine Bezuschussung beim Land für den Bau des Golfplatzes durch den ortsansässigen Golfclub beantragt und wenn ja, in welcher Höhe, auf Grundlage welcher Fördermöglichkeiten und wie wurde der Antrag beschieden?
3. Fanden zwischenzeitlich Gespräche innerhalb der Landesregierung, zwischen den zuständigen Ministerien beziehungsweise von Vertretern der Landesregierung oder der zuständigen Ministerien mit der Stiftung Naturschutz Thüringen über eine mögliche Übergabe der Wiese an die Stiftung Naturschutz Thüringen statt, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
4. Gab es innerhalb der vergangenen 24 Monate Zuschriften oder Bitten von Bürgern, Vereinen, Naturschutzverbänden oder anderen Organisationen an die Landesregierung oder zuständige Ministerien dahin gehend, dass kein Golfplatz entstehen sollte?
5. Wurde eine Aufhebung/Reduzierung als Flächennaturdenkmal durch die untere Naturschutzbehörde Schmalkalden-Meiningen in die Wege geleitet und wenn ja, wann?
6. Welche Auswirkungen hat die Nutzung als Golfplatz auf das Flächennaturdenkmal Schuderbachswiese ausgehend vom aktuellen Bebauungsplan, insbesondere auf die dort anzufindenden geschützten Pflanzenarten und welche Auswirkungen hat die Nutzung als Golfplatz auf die Trinkwasserschutzzonen ausgehend vom aktuellen Bebauungsplan?

7. Hat es seit Juli 2020 Änderungen oder Ergänzungen der Stellungnahmen der unteren und/oder oberen Naturschutzbehörde gegeben und wenn ja, wann und me konkret?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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