Der Freistaat Thüringen beteiligt sich zur Modernisierung der polizeilichen IT-Software am bundesweiten Programm „Polizei 2020“.

Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Form und mit welchem finanziellen Einsatz beteiligt sich der Freistaat Thüringen an dem Polizei-IT-Fonds zur Finanzierung des Programms „Polizei 2020“ durch Bund und Länder?
2. Entsendet der Freistaat Thüringen einen Vertreter in den Verwaltungsrat des Polizei-IT-Fonds, der als das zentrale strategische Entscheidungsgremium im Programm „Polizei 2020“ den früheren BundLänder-Lenkungsausschuss ablöste oder wie werden die Interessen des Freistaats in diesem Gremium eingebracht und sichergestellt?
3. Worum handelt es sich bei dem bis Mitte 2023 zentral auf Grundlage des Programms „Polizei 2020“ bereitgestellten System zur polizeilichen Sachbearbeitung und was kann diese Software aus heutiger Sicht für die polizeiliche Sachbearbeitung leisten?
4. In welcher Form und ab wann wird die Thüringer Polizei dieses System zur polizeilichen Sachbearbeitung einsetzen?
5. Welche aktuell in der Thüringer Polizei eingesetzten Fachanwendungen werden durch dieses System zur polizeilichen Sachbearbeitung voraussichtlich ab wann abgelöst und welche Kosten entstehen aus heutiger Sicht in welchen Haushaltsjahren für diesen Umstieg?
6. In welcher Form und ab wann wird die Thüringer Polizei auf das elektronisch Fallbearbeitungssystem (eFBS) des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei umsteigen?
7. Welche aktuell in der Thüringer Polizei eingesetzten Fachanwendungen werden durch den Umstieg auf eFBS voraussichtlich ab wann abgelöst und welche Kosten entstehen aus heutiger Sicht in welchen Haushaltsjahren für diesen Umstieg?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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