Nach den Festsetzungen der Einzelpläne als Bestandteile des dem jeweiligen Thüringer Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das entsprechende Haushaltsjahr beigefügten Landeshaushaltsplans hat die Landesregierung jeweils Ausgaben für externe Beratungsleistungen ausgewiesen.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Verträge haben die Ministerien der Landesregierung für sich und ihnen nachgeordnete Anstalten, Behörden, Gesellschaften und Stiftungen seit dem 1. Oktober 2014 mit welchen externen Dritten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen (bitte nach Ministerien und diesen nachgeordneten Anstalten, Behörden, Gesellschaften und Stiftungen sowie Höhe des Auftragsvolumens, der Vertragsdauer, Benennung von Auftragszweck und Auftragnehmer – getrennt nach Haushaltsjahren ausweisen)?
2. Aus welchen Sach- und Rechtsgründen konnten die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Frage 1 nicht von den Ministerien der Landesregierung, deren nachgeordneten Anstalten, Behörden, Gesellschaften und Stiftungen selbst erbracht werden (bitte nach jeweiligem Sach- und Rechtsgrund, Ministerium und diesen nachgeordneten Anstalten, Behörden, Gesellschaften und Stiftungen – getrennt nach Haushaltsjahren ausweisen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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