Seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 fliehen zunehmend ukrainische Staatsbürger nach Deutschland. Unter den geflohenen ukrainischen Staatsbürgern befinden sich viele Kinder und Jugendliche, die hier in Thüringen der Schulpflicht unterliegen. Die vorliegende Kleine Anfrage befasst sich mit der Aufnahmekapazität der Thüringer Schulen.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele ukrainische Staatsbürger unterliegen in Thüringen derzeit und prognostisch zum Beginn des neuen Schuljahres der Schulpflicht (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?
2. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Personen haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Wohnsitz in Erfurt, Jena, Eisenach, Gera, Gotha, Weimar beziehungsweise Nordhausen (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
3. Wie viele freie Schulplätze stehen in den vorgenannten Städten unter Berücksichtigung des in Frage 1 abgefragten Personenkreises und des Statistischen Informationssystems Bildung (SIS) sowie der Kapazitätsmeldungen der Schulleiter zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 voraussichtlich in den einzelnen Klassenstufen zur Verfügung?
4. Wie wird angesichts der regional angespannten Aufnahmekapazität seitens der Landesregierung geprüft und sichergestellt, dass bei der Verteilung ukrainischer Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache die Regelung des § 41 b Abs. 2 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) von den Schulleitungen eingehalten wird?
5. An wie vielen Schulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens ist die Aufnahmekapazität erschöpft (bitte aufschlüsseln nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt)?
6. Wie viele Zuweisungen nach § 15 Abs. 4 ThürSchulG erfolgten jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens seit dem Jahr 2018 und mit wie vielen Zuweisungen rechnet die Landesregierung zu Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023?

7. Wie viele der Zuweisungen betreffen Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit und Schüler anderweitiger Staatsbürgerschaft jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens seit dem Jahr 2018?
8. Wie viele Zuweisungen betreffen Schüler mit ukrainischer Staatsbürgerschaft jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens seit dem Jahr 2022?
9. Wie viele Planstellen für Lehrkräfte sind in Schulen der vorgenannten Städte derzeit sowie zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023
unbesetzt beziehungsweise stehen zum Beispiel durch Langzeiterkrankung oder Abordnung faktisch nicht zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Fächern)?
10.Falls keine ausreichenden Daten vorliegen, um die vorgenannten Fragen zu beantworten: Bis wann beabsichtigt die Landesregierung, das hierfür erforderliche Datenmaterial zu beschaffen beziehungsweise zu erfassen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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