Laut Berichterstattung werde zusätzlich zum Einsatz zweier in Thüringen vorhandener Wildschwein-Kadaversuchhunde die Ausbildung von
20 weiteren solcher Suchhunde gefördert.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Seit wann besitzt der Freistaat Thüringen die zwei Kadaversuchhunde, welche Kosten haben sich für die Ausbildung und Prüfung der Hunde ergeben und wer trug diese Kosten?
2. Wann und durch wen erfolgten die Prüfungen dieser beiden Kadaversuchhunde?
3. Auf welcher Grundlage, durch welches Ministerium oder welche nachgeordnete Behörde erfolgte die Vergabe/die Auswahl dieser beiden Hunde als Kadaversuchhunde und wie viele Einsatzstunden zu welchen Kosten haben die Hunde bereits wo getätigt?
4. Welche Art von Vergabeverfahren/Auswahlverfahren durch welches Ministerium oder welche nachgeordnete Behörde wurde zur Beschaffung und Ausbildung der im Artikel genannten 20 Hunde durchgeführt, welcher Rasse gehören diese Hunde an, seit wann befinden sie sich
in Ausbildung und wie eignen sie sich für den Bestimmungszweck?
5. In wessen Besitz sind die 20 Hunde und mit welchen Ausbildungskosten ist für jeden Hund zu rechnen, wer trägt diese Kosten auf welcher rechtlichen Grundlage (anteilig)?
6. Gab es über die 20 in Ausbildung befindlichen Suchhunde hinaus weitere Angebote, die die Beschaffung und Ausbildung oder anderweitige Zurverfügungstellung solcher Hunde zum Ziel hatten? Falls ja, wie viele Angebote gab es wann und weshalb wurden diese Gesprächspartner beziehungsweise Angebote letztendlich nicht berücksichtigt?
7. Wann ist mit der Prüfung der 20 Hunde durch wen zu welchen Kosten zu rechnen?
8. In welchem anderen Umfang außer einer Kostenübernahme waren die Landesregierung, eine ihr nachgeordnete Behörde oder die Landesforstanstalt an der Ausbildung und der Anschaffung der zwei ausgebildeten und der 20 auszubildenden Hunde beteiligt? Laut Berichterstattung werde zusätzlich zum Einsatz zweier in Thüringen vorhandener Wildschwein-Kadaversuchhunde die Ausbildung von 20 weiteren solcher Suchhunde gefördert.
9. Sind die Landkreise/kreisfreien Städte nach Kenntnis/Auffassung der Landesregierung auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest
ausreichend vorbereitet und wenn nicht, warum nicht?
10.Wie viele Suchhunde und Hundeführer stünden jedem Kreis bei einem landesweiten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung, wie erfolgt die Verteilung?
11.Trifft es zu, dass bei der Ausbildung zum Kadaversuchhund ein bereits vorhandener Bestimmungszweck (wie jagdliche Brauchbarkeit) des Hundes erlischt und wenn ja, warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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