Aufgrund anhaltender Wärmetage hat die Stadt Erfurt ihre Bürger aufgerufen, Bäume öffentlicher Flächen zu gießen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Pflichten respektive welche rechtliche Grundlage haben Thüringer Gemeinden bezüglich der Bewässerung von Bäumen öffentlicher/kommunaler Flächen?
2. Welche Maßnahmen oder Programme haben Thüringer Gemeinden nach Kenntnis der Landesregierung getroffen beziehungsweise aufgelegt, um Bäume öffentlicher/kommunaler Flächen gegebenenfalls auch mit Einbindung der Bürger ausreichend bewässern zu können?
3. Wie viele Thüringer Gemeinden haben nach Kenntnis der Landesregierung sogenannte Baumpatenschaften von Bürgern zur Pflege der Bäume öffentlicher Flächen?
4. Seit wann haben diese Gemeinden diese Baumpatenschaften?
5. Welche Initiativen oder Programme wurden in den vergangenen Jahren auf Landesebene geschaffen, um auf das Problem fehlender Wässerung genannter Bäume hinzuweisen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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