Mit Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs werden die seit langem geführten Debatten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Sportförderung im öffentlichen Bereich aufgegriffen. Der Sport soll als wichtige Aufgabe zur Gesundheits- und Bewegungsförderung stärker in das Blickfeld der Politik rücken. Die bisherige Beschränkung von Sportstättenentwicklungsplanungen als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise nach § 8 ThürSportFG und der kreisfreien Städte nach § 9 ThürSportFG lässt für das Ziel der allgemeinen Sportförderung im öffentlichen Bereich wenig Raum. Tatsächlich besteht derzeit das Risiko, dass durch haushaltsrechtliche Zwänge der Gemeinden, Städte und Landkreise diese Aufgabe als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung, gerade bei Kindern und Jugendlichen, zunehmend verdrängt wird und somit der vom Landessportbund geschätzte Investitionsbedarf von etwa einer Milliarde Euro für das Erreichen einer den Anforderungen gerecht werdenden Sportstätteninfrastruktur in Thüringen nicht umgesetzt werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf kommt damit auch der Sportpolitischen Agenda 2021 des Landessportbunds Thüringen e.V. und seiner Thüringer Sportjugend als Dachorganisationen der Thüringer Sportvereine und -verbände sowie ihren Jugendorganisationen nach.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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