Im Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ hat die AfD-Fraktion jüngst Anträge zur Anhörung von Sachverständigen eingebracht. Die Beweiserhebung, wozu auch die Vernehmung bzw. Anhörung von Sachverständigen zählen, gehört zu den sogenannten Minderheitenrechten. Laut Untersuchungsausschussgesetz genügt zur Durchsetzung solcher Anträge bereits ein Fünftel der Stimmen der Ausschussmitglieder. Die AfD-Fraktion erreicht mit drei der elf Ausschussmitglieder dieses Quorum. Dennoch stellte der Ausschussvorsitzende im Rahmen der letzten Sitzung fälschlicherweise die mehrheitliche Ablehnung und damit das Scheitern der Anträge der AfD-Fraktion fest.
„Durch diese Entscheidung werden erneut die parlamentarischen Rechte der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in eklatanter Weise beschnitten“, beklagt Ringo Mühlmann, Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss.
„Dass seitens der restlichen Ausschussmitglieder gegen keinen der zwei gestellten Beweiserhebungsanträge sachliche Gründe für eine Ablehnung genannt und beantragt werden konnten, wundert uns inzwischen nicht mehr. Sehr wohl aber, dass der Vorsitzende des Ausschusses nach der Erörterung und Abstimmung über die Anträge glaubte feststellen zu müssen, die Anträge der AfD-Fraktion hätten das notwendige Quorum für eine Anhörung der vorgeschlagenen Sachverständigen nicht erreicht und seien damit abgelehnt. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat damit einen gravierenden Formfehler begangen, der nicht hätte passieren dürfen.
Wir sehen uns nun gezwungen die im Untersuchungsausschussgesetz für solche Fälle vorgesehene Kommission aus Berufsrichtern anzurufen. Es ist ein schlicht ungeheuerlicher Vorgang, dass wir uns als Oppositionsfraktion die gesetzlich vorgeschriebenen Minderheitenrechte erst umständlich einklagen müssen. Dem Fass schlägt aber vor allem die Tatsache den Boden aus, dass es maßgeblich die CDU-Fraktion ist, die hier eine weitere Aufklärung und die Anhörung kompetenter Sachverständiger zur politisch motivierten Gewaltkriminalität verhindert.“
Hintergrund: Die AfD-Fraktion Thüringen hatte gemäß § 13 Beweiserhebungsanträge gestellt, in denen sie unter anderem die Anhörung von Sachverständigen wie Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz), Dr. Bettina Blank (Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg), Prof. Dr. Klaus Schroeder (Freie Universität Berlin) sowie dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, als Sachverständige im Untersuchungsausschuss anhören wollte.