Die Politik der sogenannten Energiewende gefährdet die Energieversorgung Thüringens und Deutschlands. Die gegen Russland gerichteten
Wirtschaftssanktionen verschärfen diese Situation erheblich. Der Freistaat deckt seinen Energiebedarf zu etwa einem Drittel mit Erdgas. Die
Eigenvorräte an Erdgas machen dabei nur einen sehr geringen Anteil aus, der Großteil wird importiert. Ein Komplettausfall von Erdgas hätte damit weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher und den sozialen Frieden. Bürger und Unternehmen im Freistaat sind auf die sichere, zuverlässige, kalkulierbare und grundlastfähige Energieversorgung angewiesen.
Die Energiepreise, die bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der daraufhin einsetzenden Handlungsspirale massiv gestiegen sind, haben sich zuletzt außerordentlich erhöht – mit erheblichen negativen Folgen für alle Verbraucher. Der Anstieg der Energiepreise wirkt sich auf alle Wirtschaftsbereiche aus und beschleunigt die Inflation. Seit Monaten liegt die Inflationsrate in Thüringen auf einem hohen Niveau, teilweise über dem Bundesdurchschnitt. Sollte die Pipeline Nord Stream 1 nach der Wartung nicht wieder vollständig genutzt werden und wird die Pipeline Nord Stream 2 nicht in Betrieb genommen, droht die Energieversorgung im Freistaat zusammenzubrechen.
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen getroffen, einen Stufenplan erlassen und Gesetze initiiert, die das bisher von Russland gelieferte Erdgas substituieren sollen. So soll Erdgas durch Flüssiggas unter anderem aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ersetzt werden. Ganz abgesehen von der Frage, ob eine ausreichende Gasmenge über diesem Wege überhaupt geliefert werden kann, weist dieses über das Fracking-Verfahren gewonnene Gas eine wesentlich schlechtere Umweltbilanz auf als das Erdgas aus Russland. Zudem ist die dafür nötige LNG-Infrastruktur in Deutschland nicht vorhanden.
Ab dem Oktober 2022 soll die „Gasumlage“ greifen, die eine kaum tragbare Belastung der Verbraucher bedeutet. Die Merit-Order-Regel lässt
darüber hinaus auch den Strompreis durch dessen Kopplung an den Gaspreis ansteigen.
Der beschleunigte Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien forciert einseitig volatile, also nicht grundlastfähige Energieerzeugung, durch die Wirtschaft und Haushalte nicht stabil und sicher mit Energie versorgt werden können.
Mit dem Notfallplan Gas wurde ein Instrumentarium geschaffen, das die Stufen bis zu einer Notfalllage und der damit verbundenen Abschaltung vom Energienetz regelt (Energie-Triage). Mittlerweile wurde die zweite Stufe ausgerufen. Die Reihenfolge der Abschaltung in der dritten Stufe ist allerdings nicht detailliert veröffentlicht. So wurden durch den Notfallplan Gas der Bundesregierung Unsicherheiten darüber geschürt, welche Bereiche bei einem dauerhaften Ausfall von Energie in welcher Reihenfolge betroffen wären. Die Landesregierung wiederum beruft sich auf Nachfrage auf die genannten Maßnahmen des Bundes.
Ziel des Landes und des Bundes sollte es in der gegebenen Situation sein, mit allen nationalen und internationalen Mitteln die Energieversorgung aufrechtzuerhalten, um einen Teil- oder Komplettausfall der Energieversorgung abzuwenden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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