Wie Presseveröffentlichungen zu entnehmen war, wird das Feuerwehrzentrum des Landkreises Eichsfeld im Ortsteil Wintzingerode der Stadt Leinefelde-Worbis derzeit als Zeltlager zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Hier sollen aber gleichzeitig auch Ausbildungslehrgänge von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Eichsfeld stattfinden, wie dem Lehrgangsplan des Feuerwehrzentrums des Landkreises Eichsfeld zu entnehmen ist. Die Fraktion der AfD kritisiert bereits seit Jahren unzureichende Ausbildungsmöglichkeiten für Feuerwehrangehörige in Thüringen, die nicht noch weiter eingeschränkt werden dürfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die Flüchtlingsunterbringung in Zelten, in denen ideale Sanitärbedingungen möglicherweise nicht immer gegeben sind, für gerechtfertigt und wenn ja, aus welchen Gründen?
2. Wie viele und welche Feuerwehrliegenschaften des Landes, der Gemeinden, Städte und Landkreise in Thüringen werden derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen in welchem Umfang genutzt?
3. Werden durch eine Nutzung von Feuerwehrliegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung in Thüringen die Ausbildungsmöglichkeiten von
Feuerwehrangehörigen eingeschränkt und wenn ja, wie?
4. Wie wird sichergestellt, dass innerhalb einer Feuerwehrliegenschaft sowohl der ungestörte Arbeitsalltag und Ausbildungsbetrieb der Feuerwehrangehörigen als auch die sichere Unterbringung der Flüchtlinge gewährleistet werden kann?

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