Nach der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums „Geldauflagen in Strafsachen“ erstellt das Oberlandesgericht im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft jeweils zum 1. Mai eines Jahres eine gemeinsame Liste, in der gemeinnützige Einrichtungen genannt werden, die als Empfänger von Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele und welche gemeinnützigen Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 bis 2021 laut der Liste des Oberlandesgerichts geführt
(bitte nach Jahren und jeweils getrennt danach darstellen, ob die Einrichtungen einen bundesweiten, landesweiten oder regionalen Wirkungskreis haben)?
2. Wie viele und welche Einrichtungen, die beim Oberlandesgericht um Zuweisung von Geldauflagen nachgesucht haben, wurden aus welchen Gründen nicht in die Liste aufgenommen (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?
3. Wie viele und welche Einrichtungen wurden aus welchen Gründen aus der Liste gestrichen (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?
4. In welcher Höhe wurden Mittel den auf der Liste geführten Einrichtungen in den Jahren 2015 bis 2021 zugewiesen beziehungsweise tatsächlich ausgezahlt (bitte getrennt nach Jahren und Einrichtung darstellen)?
5. Wurden in den Jahren 2015 bis 2021 Geldbeträge an nicht auf der Liste geführte Einrichtungen zugewiesen beziehungsweise tatsächlich ausgezahlt und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und Einrichtung getrennt darstellen)?
6. Wie viele und welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 bis 2021 aufgefordert, Rechenschaftsberichte über die satzungsgemäße Verwendung zugewiesener Gelder einzureichen, wie viele und welche Einrichtungen sind dem nachgekommen und welche Konsequenzen hatte eine nicht ausreichende Vorlage (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge