Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Straftaten wurden im Jahr 2021 mit Relevanz für die Einstufung jeweils an den drei dauerhaft als kriminogene Orte im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 a Polizeiaufgabengesetz eingestuften Orten festgestellt (jeweilige Nennung der festgestellten Delikte mit Anzahl und in der Reihenfolge der Erheblichkeit der Relevanz für die Einstufung)?
2. Welche Entwicklung hat die Straftatenbelastung der drei kriminogenen Orte (Erfurter Anger, Magdeburger Allee und Willy-Brandt-Platz) im Jahr 2021 genommen (Ergänzung des Jahres 2021, analog zur Anfrage 7/2871)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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