Einem Medienbericht der Thüringer Allgemeinen vom 13. Juli 2022 zufolge bedarf ein Fußgängerüberweg in Niedertrebra aufgrund aktueller Vorschriften eines erheblichen Ausbaus der Beleuchtung und Beschilderung.

Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchem Grund hat der bestehende Fußgängerüberweg keinen Bestandsschutz in der jetzigen Ausbauform und welche rechtlichen Grundlagen sehen einen erheblichen Aus- und Umbau einer bestehenden Anlage vor?
2. Welche einzelnen Bestandteile des Fußwegs müssen nach Einschätzung welcher Behörde aus- und umgebaut oder mit welchen Maßnahmen erweitert werden?
3. Welche Kosten entstehen für den avisierten Aus- und Umbau voraussichtlich?
4. Wer trägt die entstehenden Kosten in welchem Umfang und welche Förderungsmaßnahmen von welchem Fördermittelgeber kommen in Betracht?
5. In welchem Zeitraum wird die geplante Verkehrszählung durch wen durchgeführt?
6. Wird abgesichert, dass die Verkehrszählung nicht in den Sommerferien (oder einer anderen Ferien- und Urlaubszeit im Jahr) durchgeführt wird und falls doch, wie begründet die Landesregierung diesen Zeitpunkt?
7. Welche Grundlagen sieht das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone als Ersatz für den aktuell bestehenden Fußgängerüberweg?
8. Wie begründet das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr die Einhaltung des durch die aktuellen Gegebenheiten bestehenden Sicherheitsstandarts am Fußgängerüberweg im Vergleich zu einer zu errichtenden Tempo-30-Zone?
9. Welche einzelnen Bestandteile müssen nach Einschätzung welcher Behörde für die Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone anstatt des
bestehenden Fußgängerüberwegs gebaut werden?

10.Welche Kosten entstehen voraussichtlich für den zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone notwendigen Rückbau des bestehenden Fußgängerüberwegs und die Einrichtung und Beschilderung einer entsprechenden Geschwindigkeitszone?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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